KLIMPER setzt sich zum Ziel, konkrete Lösungen zur Integration von Klimawandelanpassungsmaßnahmen in der Raumplanung zu erarbeiten und Empfehlungen für das Planungsrecht in Österreich abzuleiten. Pilotgebiet ist das Rheintal. Auf Basis von regionalen Klimaanalysen und Planungshinweiskarten in der Auflösung 10 m x 10 m arbeiteten wir an Entwicklungsflächen und haben konkrete Aussagen zur Weiterentwicklung hinsichtlich Klimawandelanpassung getroffen. Dabei ging es um unbebautes Bauland, Siedlungserweiterungsflächen, aber auch um die kritischen Siedlungsränder.
Wie Klimaanalysen und Planungshinweiskarten Rechtssicherheit erlangen können, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. Dieser Frage widmeten wir uns gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur und der TU Wien und diskutierten, welche Änderungen in Raumplanungsinstrumenten oder im Planungsrecht dazu vorgenommen werden müssten.
- Für die optimale Berücksichtigung von Klimaanalysen und Planungshinweiskarten in Planungsprozessen sind jedenfalls entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen (Zielsetzungen, Ermächtigungen für die Berücksichtigung in Planungsinstrumenten). Die Pilotregion, das Land Vorarlberg, hat diese gesetzlichen Grundlagen mit der jüngsten Novelle des Raumplanungsgesetzes erfüllt. Jedoch nicht alle Bundesländer haben diesen Schritt bereits gesetzt.
Für die Integration von Klimaanalysen braucht es einen Leitfaden, der einerseits Qualitätskriterien für Klimaanalysen und Planungshinweiskarten definiert sowie andererseits die prozessualen Schritte der Integration der Ergebnisse in Planungsinstrumente und -prozesse auf verschiedenen Ebenen festlegt. Der zweite Teil muss für die Bundesländer differenziert gestaltet werden. Eine ÖREK-Partnerschaft bietet sich für die Formulierung und breite Abstimmung eines solchen Leitfadens an. - Für die Freihaltung von Kaltluftentstehungsflächen und -leitbahnen ist das überörtliche Planungsinstrumentarium zur Anwendung zu bringen, da hier ein
regional koordiniertes Vorgehen notwendig ist. Es können insbesondere räumlich abgegrenzte Freihaltebereiche, die dann in der örtlichen Raumplanung zu berücksichtigen sind, ausgewiesen werden. - Auf örtlicher Ebene fehlen aktuell Vorgaben und Prüfkriterien im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsläufe.